Freitag, 28. März 2014

Ich bin Holzfäller und mir geht’s gut

Es hat sich was getan auf unserem Grundstück. Juchu! Da wir erst im Januar die Baugenehmigung erhalten haben, mußten wir im Februar recht schnell handeln. Auf dem Grundstück befanden sich nämlich noch einige Bäume, die wir leider nicht stehen lassen konnten.
Bäume auf auf einem Grundstück darf man nicht einfach so fällen. Man muss eine Baumfällgenehmigung haben und man muss die Brut- und Nistzeit beachten. Heißt: Bäume dürfen nur vom 30. September bis zum 1. März gefällt werden.
Kennt ihr noch das Holzfäller-Lied der Monty Phytons? Ich liebe diese Szene....

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